Infos für Teilnehmende und Organisationen

Fahrzeuge / An- & Abfahrt

Beim Ausbildungscamp sind vorzugsweise – eindeutig als solche zu erkennende – Einsatzfahrzeuge mitzuführen. Darüber hinaus werden die Fahrzeuge und deren Ausstattung für die Durchführung der Übung und der Ausbildungseinheiten benötigt.

Die An- und Abfahrt erfolgen im Fahrzeugverband. Beflaggung ist mitzuführen. Desweiteren ist in jedem Fahrzeug ein BOS-Funkgerät 4m analog und digital vorzuhalten.

Packliste (Empfehlungen)

Nachfolgend einige Posten, die von den Teilnehmenden mitzuführen sind.

Zwingend erforderlich:
- Schlafsack, evtl. weiteres Kissen
- Krankenversicherungskarte, Personalausweis oder Reisepass
- THW-Helferausweis/Mitgliedsausweis der Organisation
- Hausschuhe oder Hallenturnschuhe oder saubere Straßenschuhe
- persönliche Schutzausstattung (inkl. Schuhe / Stiefel / Helm) gemäß Bekleidungsrichtlinien
- festes Schuhwerk für Ausflüge, wetterfeste Kleidung
- ausreichend Wechselwäsche (inkl. Reserve)
- Artikel des täglichen Hygienebedarfes (Duschgel, Handtuch, Zahnbürste/-pasta)
- Rucksack für Tagesausflüge
- Trinkflasche 1 Liter o. ä.
- Badelatschen
- benötigte Medikamente

Optional (auf eigene Verantwortung):
- Schwimmsachen
- Handy (Achtung! Ausländisches Netz!)
- Fotokamera
- Reisestecker zum Anschluss elektrischer Geräte (für Schweiz!) -> Eurostecker funktionie-ren in der Regel

Daheim bleiben auf jeden Fall:
- Waffen jeglicher Art

Verpflegung

Für die Anreise muss jeder Teilnehmer selbst (oder die Organisation) für ausreichend Verpflegung sorgen.

Nach Bezug der Unterkunft wird ein Snack bereitet. Am Abend wird Warmverpflegung zur Verfügung gestellt. Ab dem darauffolgenden Tag wird täglich Frühstück und ein warmes Mittag- oder Abendessen angeboten. Wird ein warmes Mittagessen gereicht, so findet am Abend Kaltverpflegung statt. Am Abreisetag endet die Verpflegung mit dem Frühstück, respektive dem Lunchpaket.

Religiöse, vegetarische und vegane Ernährungsgepflogenheiten oder gesundheitliche Gegebenheiten werden – sofern relevant – Einfluss auf den Speiseplan nehmen. Bitte bei der Anmeldung unbedingt angeben!

Zum Frühstück erhält jeder Teilnehmer Brot / Brötchen, Milch mit/ohne Kaba, Kaffee, Früchtetee, Butter bzw. Margarine, Wurst, Käse, Marmelade / Nuss-Nougat-Creme. Für die Kaltverpflegung (z.B. Abends) werden Brot / Brötchen, Butter bzw. Margarine, Wurst und Käse und Obst bereitgestellt. Außerdem stehen Mineralwasser und Eistee zur Verfügung.

Hinweis: Brot und Brötchen sind aus Ruchmehl (http://de.wikipedia.org/wiki/Ruchmehl), welches in der Schweiz üblich ist. Es ist lecker und bekömmlich, die Backwaren sind von der Farbgebung und dem Geschmack her mit unseren Roggenbrötchen vergleichbar. Reine Weizenmehlbrötchen sind nur als Sonderbestellung gegen Aufpreis zu erhalten.

Camp- und Lagerordnung

Um das Zusammenleben in unserem Camp für alle Teilnehmende so angenehm wie möglich zu gestalten, ist es notwendig gewisse Spielregeln einzuhalten. Aus diesem Grund haben wir diese, für alle Teilnehmenden verbindlichen, Campregeln aufgestellt. Zuwiderhandlungen können dienstrechtliche Konsequenzen haben.

Den Anweisungen der Lagerleitung und ihrer Bevollmächtigten ist in jedem Falle Folge zu leisten. Ausnahmen regelt die Gesetzgebung.

Über Unfälle, Krankheiten und Verletzungen ist die Lagerleitung unverzüglich zu informieren.

Die Mahlzeiten sollten nach Möglichkeit gemeinsam im Speisesaal bzw. an der Verpflegungsstelle eingenommen werden.

Es werden kleinere Lagerdienste eingerichtet. Die für diese Dienste eingeteilten Gruppen haben sich selbstständig zu melden und ihre Aufgabe zu erfüllen. Vor allem am Abreisetag ist gemeinsames Anpacken erforderlich.

Von 23.00 Uhr bis 7.00 Uhr soll es im Camp so ruhig sein, dass diejenigen, die schlafen wollen, dies auch tun können. Nachtruhe herrscht ab den angegebenen Zeiten. Ausnahmen regelt die Lagerleitung.

Die Sanitäreinrichtungen stellen neben der Küche einen sehr sensiblen Bereich dar. Der Duschbereich sollte nur mit den eigenen Badelatschen betreten werden. Ordnung und Sauberkeit sind hier und in den Toilettenbereichen sehr wichtig. Diese Räumlichkeiten sind daher immer so zu verlassen, wie man sie selbst auch gerne vorfinden würde.

Es ist darauf zu achten, dass mit den Einrichtungen des Ausbildungscamps pfleglich umgegangen wird. Schäden sind unverzüglich zu melden.

Die Teilnehmenden erscheinen pünktlich und diensttauglich zu den angesetzten Maßnahmen / Ausbildungen. Die Vorschriften der UVV sind zwingend einzuhalten. Die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen durch ggf. weitere Schutzausstattung sind zu treffen. Durch Flatterband und/oder Bauzaun abgesperrte Bereiche dürfen nicht betreten werden.

Das Mitführen von Hieb-, Stich- und Schusswaffen ist während des gesamten Lagers für jeden Lagerteilnehmer verboten.

Auf dem Übungs-/Ausbildungsgelände gilt ein generelles Rauch- und Alkoholverbot. In der Unterkunft gilt absolutes Rauchverbot. Es wird ein Raucherplatz ausgewiesen. Der Konsum von alkoholischen Getränken wird gesondert geregelt.

Es wird keine Haftung für Wertgegenstände oder ähnliches (z.B. Handys, Bargeld, Fotoausrüstungen, etc.) übernommen.

Die Hausordnung der Unterkunft ist zu beachten!